Der Sprengstoff e.V.i.G. befindet sich in der Gründerphase, ist also noch kein eingetragener Verein. Wir brauchen insgesamt 7 Gründungsmitglieder, dies ist die grösste Schwierigkeit, und vor allem jede Menge UnterstützerInnen.

Solltet Ihr Euch an der Gründung des Vereins beteiligen wollen, dann meldet Euch!


Satzung des Sprengstoff e.V.


Vereinszweck

Zweck des Sprengstoff e.V. ist es von Repression betroffene Sprengmeister moralisch und finanziell zu unterstützen. Rechtsanwaltskosten kann dem betroffenden Sprengmeister erstattet werden und auch praktische Hilfe, wie beispielsweise das Ersetzen von Türen und Computertechnik, kann durch den Sprengstoff e.V. geleistet werden.

Zweck des Sprengstoff e.V. ist es Sprengmeister in der Öffentlichkeit ein besseres Bild zu verschaffen. In vielen Medien ist der Begriff Sprengstoff ein Synonym für Terror, Krieg und unvernünftiger Experimentalchemie. Der Sprengstoff e.V. will dem entgegenwirken und insbesondere die zivile Nutzung und sportliche Zwecke des Sprengens in den Vordergrund stellen.

Der Sprengmeister-Codex soll bekannt gemacht werden.

Zweck des Sprengstoff e.V. ist es den Begriff Sprengmeister zu definieren und diesen von Männern dominierten Beruf auch für Frauen zugänglich zu machen.

Zweck des Sprengstoff e.V. ist es klandestine und öffentliche Projekte, Homepages, Programme und Foren zu fördern und finanziell zu unterstützen. Der Sprengstoff e.V. soll Wissen über Sprengstoff- und Pyrotechnik im Sinne bundesdeutscher Gesetzeslage frei zugänglich machen.

Der Sprengmeister-Codex

1. Schaden Sie keine Lebewesen!
2. Beschädigen Sie kein fremdes Eigentum!
3. Achten Sie unbedingt auf Ihre Sicherheit!
4. Benutzen Sie nie mehr als 1,5 Gramm Initialsprengstoff!
5. Zünden Sie nie Initialsprengstoff ohne Hauptladung!
6. Benutzen Sie nie splitternde Stoffe oder Metall im Zusammenhang mit Sprengstoffen!




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